Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Die Steuerbefreiung für die Beteiligung als stiller Gesellschafter gem. § 4 Nr. 8 Buchst. j) UStG ist mit Wirkung ab dem 16.12.2004 aufgehoben worden (Richtlinien-Umsetzungsgesetz v. 09.12.2004, BGBl I, 3310).
Die Vorschrift über die Steuerbefreiung für die Umsätze mit Anlagegold (§ 4 Nr. 8 Buchst. k) UStG) wurde aufgrund der Neuregelung des § 25c UStG mit Wirkung zum 01.01.2000 aufgehoben.
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