Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Ein Unternehmer leistet als Nichtunternehmer und ist somit umsatzsteuerlich als Privatperson anzusehen.
Unternehmer U liefert Unternehmer A einen Pkw, der dem Privatvermögen zugeordnet war. Gleichwohl erstellt er eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis.
Da der Pkw nicht dem Unternehmensvermögen zugeordnet ist, kann U keine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis erteilen. U wird insoweit wie ein Nichtunternehmer behandelt, der eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis erteilt.
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