Allgemein

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

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Das deutsche Umsatzsteuerrecht regelt den Unternehmerbegriff in § 2 UStG. Unternehmer ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG danach, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist.

Die Bedeutung der Unternehmereigenschaft ergibt sich aus vielen Stellen des Umsatzsteuergesetzes, so z.B.

Der Begriff "Unternehmer" setzt voraus:

Steuerrechtsfähigkeit

umsatzsteuerrechtliche Selbständigkeit

eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit