Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erzielung von Einnahmen angelegt ist (BFH, Urt. v. 30.07.1986 - V R 41/76). Kriterien für die Nachhaltigkeit können hierbei sein (Abschn. 2.3 Abs. 5 UStAE):
Entscheidend ist jedoch das Gesamtbild der Verhältnisse.
Beispiele für vom BFH entschiedene Sachverhalte zur Nachhaltigkeit:
BeispielA betreibt im eigenen Wohnhaus ein Blockheizkraftwerk. Lösung: A begründet mit dem Betrieb des Blockheizkraftwerks nur dann Unternehmereigenschaft, wenn er nicht nur gelegentlich Strom in das Netz einspeist und seine Tätigkeit von einiger Intensität ist (OFD Frankfurt am Main v. 04.02.2008 - |
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|