Steuerrechtsfähigkeit

Steuerrechtsfähig, d.h. Träger von Rechten und Pflichten im umsatzsteuerlichen Sinne, ist jedes selbständig tätige Wirtschaftsgebilde. Neben den natürlichen und juristischen Personen können alle Arten von Personenzusammenschlüssen, insbesondere die Personengesellschaften des Handelsrechts (OHG, KG) und die GbR, Unternehmer sein. Es kommt weder auf die Rechtsform noch auf die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit des Leistenden an. Die Staatsangehörigkeit ist ebenso wie der Wohnsitz für die Bestimmung der Unternehmereigenschaft ohne Bedeutung.