Aufteilung nach dem Verhältnis der Umsätze (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG)

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Aufteilung nach dem Verhältnis der Umsätze (§ 15 Abs. 4 Satz 3 UStG)

In seinem Urteil vom 17.08.2001 (V R 1/01, BStBl II 2002, 833) hat der BFH die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen im Verhältnis der Ausgangsumsätze stets als eine sachgerechte Schätzung i.S.d. § 15 Abs. 4 UStG angesehen. Die Verwaltung hatte zunächst die Entscheidung nicht über den Einzelfall hinaus anwenden wollen (vgl. BMF-Schreiben v. 19.11.2002 - V B 7 - S 7306 - 25/02). Das BMF-Schreiben vom 19.11.2002 wurde jedoch wieder aufgehoben. Zwischenzeitlich hatte der Gesetzgeber mit dem zweiten Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003) vom 19.12.2003 reagiert und § 15 Abs. 4 UStG um einen Satz 3 ergänzt. Danach ist eine Ermittlung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuern nach dem Verhältnis der Umsätze nur dann zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist. Damit hat der Gesetzgeber die Zuordnung nach Umsätzen zu einer subsidiären Zurechnungsmöglichkeit gemacht. Es ist daher grundsätzlich immer erforderlich, dass der Unternehmer alle anderen Aufteilungsmethoden ausschöpft. Die Regelung gilt ab dem 01.01.2004. Für den Zeitraum davor kann eine Aufteilung nach den getätigten Ausgangsumsätzen erfolgen (vgl. BMF-Schreiben v. 24.11.2004 - IV A 5 - S 7306 - 4/04, BStBl I, 1125).

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