Steuerentstehung

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Steuerentstehung

In Fällen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gelten für die Steuerentstehungen die speziellen Regelungen in Abschn. 13b.12 UStAE.

Für Anzahlungen auf Leistungen i.S.d. § 13b UStG wird auf Abschn. 13.5 Abs. 8 i.V.m. Abschn. 13b.12 Abs. 3 und Abschn. 15.3 Abs. 6 UStAE verwiesen. Der leistende Unternehmer schuldet demnach die Umsatzsteuer, wenn die Voraussetzungen für die Steuerschuld des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Vereinnahmung der Anzahlungen nicht vorliegen. Sofern der Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Leistungserbringung die Voraussetzungen als Steuerschuldner erfüllt, bleibt die bisherige Besteuerung der Anzahlungen beim leistenden Unternehmer bestehen (vgl. BFH, Urt. v. 21.06.2001 - V R 68/00, BStBl II 2002, 255).