Eingangsumsatz

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Eingangsumsatz

Eingangsumsätze i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG sind:

- Lieferungen

Gemäß § 3 Abs. 1 UStG liegt eine Lieferung vor, wenn die Verfügungsmacht an einem Gegenstand i.S.d. §§ 90, 90a BGB verschafft wird.

- Grunderwerbsteuerbarkeit

Grunderwerbsteuerbare Vorgänge sind zum einen Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiungsvorschrift gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a) UStG als auch für die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, sind insbesondere (vgl. Abschn. 4.9.1 UStAE):

Lieferung eines unbebauten Grundstücks,

Lieferung eines bebauten Grundstücks,

Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechts,

Übertragung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück,

Lieferungen von auf fremdem Boden errichteten Gebäuden nach Ablauf der Miet- oder Pachtzeit,

Übertragung eines Betriebsgrundstücks zur Vermeidung einer drohenden Enteignung,

Umsätze von Grundstücken und von Gebäuden nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.

Hinsichtlich näherer Einzelheiten wird auf das Stichwort "Steuerfreie Grundstückslieferungen" verwiesen.

- Option