Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Eingangsumsatz i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG (Abschn. 13b.7 UStAE) ist die Lieferung von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 Euro beträgt; nachträgliche Minderungen des Entgelts bleiben dabei unberücksichtigt. Zum 01.10.2014 wurde der Anwendungsbereich des § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG um Tablet-Computer und Spielekonsolen erweitert (vgl. BMF-Schreiben v. 26.09.2014 - IV D 3 - S 7279/14/10002 (2014/0847817), BStBl I, 1297). Zur näheren Begriffsbestimmung und Übergangsregelungen vgl. Abschn. 13b.7 UStAE, BMF-Schreiben vom 24.06.2011 - IV D 3 - S 7279/11/10001 sowie das BMF-Schreiben vom 26.09.2014 - IV D 3 - S 7279/14/10002 (2014/0847817), BStBl I, 1297.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|