Eingangsleistung

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Eingangsleistung

Im Rahmen des JStG 2020 hat der Gesetzgeber den Katalog des § 13b Abs. 2 UStG in seinem Anwendungsbereich erweitert. Eingangsumsatz i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG ist die sonstige Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation. Die Vorschrift dient insbesondere der Missbrauchsvermeidung in dem Bereich VoIP ("Internettelefonie"). Die unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 199a Abs. 1 Buchst. g) MwStSystRL.