Leistungsempfänger

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Leistungsempfänger

Leistungsempfänger i.S.d. § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG sind Unternehmer, nicht aber juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 13b Abs. 5 Satz 1 UStG). Privatpersonen fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 13b UStG. Der Wechsel der Steuerschuldnerschaft tritt unabhängig davon ein, ob die Leistung für den unternehmerischen oder nicht unternehmerischen Bereich bezogen wird.