FinMin Bayern - Erlass vom 27.01.2005 (34 - S 3014 - 017 - 22686/04)
Zur Frage der Ermittlung der Jahresmiete in Fällen, in denen der Mieter ein Untermietverhältnis eingeht, ist folgende Auffassung zu vertreten: Nach § 146 Abs. 2 Satz 2 BewG ist Jahresmiete das Gesamtentgelt, das die [...]