FinMin Hessen - Erlass vom 10.01.2003 (S 4535 A - 1 - II A 41)
Bei einem Kaufvertrag oder einem anderen Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG), sind Steuerschuldner stets alle auf Erwerber- und Veräußererseite beteiligten Personen. Als [...]