FinMin Niedersachsen - Erlass vom 16.06.2004 (S 3844 - 101 - 34 1)
Mit dem Bezugserlass ist geregelt worden, dass Versicherungsunternehmen, die wiederkehrende Leistungen aus einer sog. Restschuldversicherung im Fall der Arbeitsunfähigkeit an den Versicherten/Darlehensnehmer zahlen, [...]