FinMin Niedersachsen - Erlass vom 12.07.2005 (S 4430 - 45 - 39 2)
Bei bereits bestehender gesellschaftsrechtlicher Beteiligung (finanzielle Eingliederung) löst eine nachfolgende wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung, die ohne weitere Anteilsübertragung zur Begründung der [...]