Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 03.12.2007 (S 0622 - 27 St 41M)
Das Finanzamt kann einen angefochtenen Verwaltungsakt auch während eines Einspruchsverfahrens, widerrufen, aufheben, ändern oder berichtigen, wenn hierfür die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer [...]