§ 1 VermBDV
FNA: 800-9-3-3
Fassung vom: 20.12.1994
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, BGBl. I S. 2360 vom 2017-07-12

§ 1 VermBDV Verfahren

§ 1 Verfahren

VermBDV ( Fünftes Vermögensbildungsgesetz-Durchführungsverordnung )

Auf das Verfahren bei der Festsetzung, Auszahlung und Rückzahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage sind neben den in § 14 Abs. 2 des Gesetzes bezeichneten Vorschriften die für die Einkommensteuer und Lohnsteuer geltenden Regelungen sinngemäß anzuwenden, soweit sich aus den nachstehenden Vorschriften nichts anderes ergibt.