§ 88 EStG
FNA: 611-1
Fassung vom: 08.10.2009
Stand: 01.06.2024
zuletzt geändert durch:
Wachstumschancengesetz, BGBl. I Nr. 108 vom 2024-03-27

§ 88 EStG Entstehung des Anspruchs auf Zulage

§ 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage

EStG ( Einkommensteuergesetz )

Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind (Beitragsjahr).