(1) 1Der Antrag ist schriftlich an das Bundesamt für Finanzen - Außenstelle -, 66 738 Saarlouis, zu richten. 2Bei der steuerlichen Neuaufnahme kann der Unternehmer die Erteilung einer USt-IdNr. auch bei dem zuständigen Finanzamt beantragen. 3Dieser Antrag wird, zusammen mit den erforderlichen Angaben über die umsatzsteuerliche Erfassung, an das Bundesamt für Finanzen weitergeleitet. 4Jeder Unternehmer erhält nur eine USt-IdNr. 5Wegen der Besonderheiten bei Organgesellschaften und bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts vgl. Abs. 4. (2)
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