Anlage: Protokollnotizen zum Arzt-/Ersatzkassen-Vertrag (Bundesmantelvertrag - Ärzte/Ersatzkassen) EKV
FNA: 802-45-3
Fassung vom: 19.12.1994
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
, Deutsches Ärzteblatt S. 337 vom 08.06.2007

Anlage: Protokollnotizen zum Arzt-/Ersatzkassen-Vertrag (Bundesmantelvertrag - Ärzte/Ersatzkassen) EKV Arzt-/Ersatzkassen-Vertrag

Anlage: Protokollnotizen zum Arzt-/Ersatzkassen-Vertrag (Bundesmantelvertrag - Ärzte/Ersatzkassen)

EKV ( Arzt-/Ersatzkassen-Vertrag )

1. Zu § 23 Abs. 5 1Das zum 1. Januar 2003 vereinbarte neue Verfahren zum Übertragen von Daten aus mobilen Lesegeräten wird bis zum 30. September 2003 für Vertragsärzte ausgesetzt, die hierfür noch nicht über entsprechende Lesegeräte verfügen. 2In diesen Fällen kann die Übertragung von Daten aus mobilen Lesegeräten entsprechend der bis zum 31. Dezember 2002 gültigen Regelung vorerst weiter erfolgen. 2. Zu § 34 Abs. 9 und 10 Die Vertragspartner sind sich darin einig, dass die Regelungen des § 34 Abs. 9 und - soweit sich die Regelungen auf die Diagnoseverschlüsselung mittels ICD beziehen - Abs.10 bis zum Inkrafttreten der angekündigten gesetzlichen Neuregelungen, längstens bis zum 31. 12. 1995, nicht anzuwenden sind. Protokollnotiz zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesschiedsamtes vom 08. 12. 2003 (Stand: 1. Januar 2006)