(zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung "Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK" nach § 34 f Absatz 2 Nummer 4, auch in Verbindung mit § 34 h Absatz 1 Satz 4, der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 34 f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung (offene Investmentvermögen)/ § 34 f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung (geschlossene Investmentvermögen)/ § 34 f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung (Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes)
(Name und Vorname) geboren am in wohnhaft in hat am vor der Industrie- und Handelskammer
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