Eine Dienstleistung kann unter anderem in einem der folgenden Umsätze bestehen: a) Abtretung eines nicht körperlichen Gegenstands, gleichgültig, ob in einer Urkunde verbrieft oder nicht; b) Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder eine Handlung oder einen Zustand zu dulden; c) Erbringung einer Dienstleistung auf Grund einer behördlichen Anordnung oder kraft Gesetzes.
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