Durch die Flut in Pakistan sind beträchtliche Schäden entstanden. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst.
Sie gelten vom 30. Juli 2010 bis zum 31. Dezember 2010.
Die Aufwendungen des Unternehmers sind nach den im BMF-Schreiben -
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