Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 04.09.2009
S 1301.1.1-29/2 St 32/St 33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 04.09.2009 (S 1301.1.1-29/2 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2009/80556

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 04.09.2009 - Aktenzeichen S 1301.1.1-29/2 St 32/St 33

DRsp Nr. 2009/80556

Deutsch-israelisches Doppelbesteuerungsabkommen; Jüdischer Nationalfonds

Aufgrund der Anfrage einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sich das Bundesministerium der Finanzen mit der israelischen Steuerbehörde im Rahmen eines Konsultationsverfahrens i. S. von Artikel 21 Absatz 2 des deutsch-israelischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) über die Frage der steuerlichen Behandlung von Vergütungen verständigt, die Mitarbeiter des israelischen Jewish National Fund (Keren Kayemet Leisrael-Kakal) wahrend ihrer Entsendung an den deutschen Verein Jüdischer Nationalfonds e. V. erhalten. So werden Mitarbeiter des Jüdischen Nationalfonds (israelische Staatsbürger) zeitlich befristet (für einige Jahre) für Dienstleistungen nach Deutschland zum deutschen Verein Jüdischer Nationalfonds e. V. entsandt (Hauptsitz Düsseldorf, weitere Büros in München, Frankfurt a. M., Berlin). Der Arbeitsvertrag zwischen den Mitarbeitern und dem Jüdischen Nationalfonds besteht in dieser Zeit fort, das Gehalt für die Tätigkeit in Deutschland wird vom Fonds in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gezahlt.