Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 15.01.2009
S 2121.1.1-1/15 St 32/St 33

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 15.01.2009 (S 2121.1.1-1/15 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2009/80056

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 15.01.2009 - Aktenzeichen S 2121.1.1-1/15 St 32/St 33

DRsp Nr. 2009/80056

Steuerbefreiungen für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG

1. Allgemeines

Zur Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten wird ergänzend zu den Verwaltungsanweisungen in R 3.26 LStR auf Folgendes hingewiesen:

Begünstigt sind nach § 3 Nr. 26 EStG drei Tätigkeitsbereiche:

  • Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare Tätigkeit

  • Nebenberufliche künstlerische Tätigkeit

  • Nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen