Diese Verfügung richtet sich an alle Bearbeiter/-innen und Sachgebietsleiter/-innen der Zentralstellen Feststellungsverfahren nach § 151 BewG sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen.
Aufgrund der anstehenden Neuregelung des ErbStG wurde mit Verfügung vom 06.08.2015 (Az.
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