Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 20.07.2010 S 2286.1.1-1/2 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 20.07.2010 (S 2286.1.1-1/2 St32) - DRsp Nr. 2010/80368
Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 20.07.2010 - Aktenzeichen S 2286.1.1-1/2 St32
DRsp Nr. 2010/80368
Pflege-Pauschbetrag; Beiträge der Pflegekasse zur gesetzlichen Rentenversicherung der Pflegeperson//Zuschüsse der Pflegekasse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung als Einnahmen i. S. d. § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG?
Auf Bund-Länder-Ebene wurde die Frage erörtert, ob Beiträge der Pflegekasse zur gesetzlichen Rentenversicherung der Pflegeperson bei dieser Einnahmen für die Pflege i. S. d. § 33b Abs. 6 S. 1 EStG sind.
Die Erörterung führte zu folgenden Ergebnissen:
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der Pflegeperson sind nicht als Einnahmen i. S. d. § 33b Abs. 6 S. 1 EStG anzusehen.
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