Diese Verfügung richtet sich an alle Beschäftigten, die mit der Umsatzsteuer befasst sind.
Das BMEL-Testbetriebsnetz Landwirtschaft (TBN) dient der Darstellung der Ertragslage der Landwirtschaft, insbesondere für den Agrarbericht der Bundesregierung (§§ 2, 4 des Landwirtschaftsgesetzes). Es weist - neben verschiedenen betrieblichen Daten - im Wesentlichen die für die Gewinne aus den landwirtschaftlichen Aktivitäten der Unternehmerinnen und Unternehmer relevanten Angaben aus. Die teilnehmenden Betriebe wirken auf freiwilliger Basis mit; die Freiwilligkeit der Auskunftserteilung ist gesetzlich festgeschrieben.
Mit den Ergebnissen des Testbetriebsnetzes werden seit Jahrzehnten auch die Lieferverpflichtungen des Mitgliedstaats gegenüber der EU-Kommission im Rahmen des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen der EU (INLB) erfüllt. Derzeitige Rechtsgrundlage des INLB bilden die Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 sowie darauf beruhende Kommissionsvorschriften.
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