Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 23.10.2009
S 1978a. 1.1-2/9 St31/St32

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 23.10.2009 (S 1978a. 1.1-2/9 St31/St32) - DRsp Nr. 2009/80681

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 23.10.2009 - Aktenzeichen S 1978a. 1.1-2/9 St31/St32

DRsp Nr. 2009/80681

Bewertung von Pensionsrückstellungen bei Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

Sitzung ESt II/2009, TOP 33

Nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt hinsichtlich der Bewertung von Pensionsrückstellungen bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft Folgendes:

Bei der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft wird der (Gesellschafter-)Geschäftsführer Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft. Ein mit der übertragenden Kapitalgesellschaft bestehendes Dienstverhältnis geht auf die übernehmende Personengesellschaft über - es endet im steuerlichen Sinne nicht mit der Verschmelzung.

Eine von der Kapitalgesellschaft zugunsten des (Gesellschafter-)Geschäftsführers zulässigerweise gebildete Pensionsrückstellung ist daher von der übernehmenden Personengesellschaft fortzuführen und mit dem Teilwert gemäß § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 EStG zu bewerten.

Zusatz des LfSt: