Im BMF-Schreiben vom 14.01.2015 wurde ausführlich zur Erstattungsberechtigung bei zusammen veranlagten Ehegatten/Lebenspartner sowie zur Reihenfolge der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und geleisteten Vorauszahlungen bei Einzelveranlagung Stellung genommen. Zur Umsetzung des Schreibens ist Folgendes zu beachten:
Für die Aufteilung eines Erstattungsanspruchs ist grds. die Finanzkasse zuständig. In besonderen Fällen (z. B. bei Insolvenzfällen) ist die Aufteilung durch die Veranlagungsstellen erforderlich; hierbei sollten beide Stellen eng zusammenarbeiten
Für die Berechnung der Aufteilungsbeträge steht die UNIFA-Vorlage „Aufteilung ESt-Erstattungsbetrag AV” zur Verfügung (Ordner Finanzkasse\4) für FK Buchhaltung 1 und 2\4d) sonstige). Eine Vorlage für Aufteilungen bei anhängigen Insolvenzverfahren steht ebenfalls zur Verfügung (Ordner Veranlagung \ InsO, Zwangsverwaltung).
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|