Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 31.10.2018
S 0160.1.1-1/11 St 43

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 31.10.2018 (S 0160.1.1-1/11 St 43) - DRsp Nr. 2018/80436

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 31.10.2018 - Aktenzeichen S 0160.1.1-1/11 St 43

DRsp Nr. 2018/80436

Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO bei der Einkommensteuer; Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen

Im BMF-Schreiben vom 14.01.2015 wurde ausführlich zur Erstattungsberechtigung bei zusammen veranlagten Ehegatten/Lebenspartner sowie zur Reihenfolge der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und geleisteten Vorauszahlungen bei Einzelveranlagung Stellung genommen. Zur Umsetzung des Schreibens ist Folgendes zu beachten:

1. Durchführung der Aufteilung von Steuererstattungsansprüchen nach durchgeführter Zusammenveranlagung

Für die Aufteilung eines Erstattungsanspruchs ist grds. die Finanzkasse zuständig. In besonderen Fällen (z. B. bei Insolvenzfällen) ist die Aufteilung durch die Veranlagungsstellen erforderlich; hierbei sollten beide Stellen eng zusammenarbeiten

Für die Berechnung der Aufteilungsbeträge steht die UNIFA-Vorlage „Aufteilung ESt-Erstattungsbetrag AV” zur Verfügung (Ordner Finanzkasse\4) für FK Buchhaltung 1 und 2\4d) sonstige). Eine Vorlage für Aufteilungen bei anhängigen Insolvenzverfahren steht ebenfalls zur Verfügung (Ordner Veranlagung \ InsO, Zwangsverwaltung).