Das Landesamt übersendet das FMS vom 30.5.2006 über die steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch Hochwasser verursachten Schäden.
Auf die allgemeinen Ausführungen in der Verfügung vom 14.9.2005 S 1915-4 St33N (AIS/Themen/Steuerrecht Maßnahmenkatalog) wird hingewiesen.
Durch Hochwasser sind im Mai 2006 in der 21. Kalenderwoche in Teilen Ober- und Unterfrankens beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichungen. Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen.
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