Mit Urteil vom 29. Januar 2008,
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung des BFH-Urteils vom 29. Januar 2008,
Die Urteilsgrundsätze sind über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. § 2a Abs. 3 EStG a. F. ermöglichte bis Veranlagungszeitraum 1998 einen Ausgleich bzw. Abzug bestimmter Verluste ausländischer Betriebsstätten über die in einem
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