Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 4. April 2012 haben Sie unter Bezug auf das Verbändeschreiben zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Änderung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens vom 3. November 2011 -
welche Finanzbehörde für die Prüfung der Voraussetzungen und die Erteilung einer entsprechenden Bescheinigung zuständig ist und
ob es einen entsprechenden Vordruck für ausländische Pensionskassen gibt.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich hierzu wie folgt Stellung:
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