BMF - Schreiben vom 01.10.2009
IV B 9 - S 7344/09/10002

BMF - Schreiben vom 01.10.2009 (IV B 9 - S 7344/09/10002) - DRsp Nr. 2009/80594

BMF, Schreiben vom 01.10.2009 - Aktenzeichen IV B 9 - S 7344/09/10002

DRsp Nr. 2009/80594

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2010

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2010 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:

- USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010
- USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2010
- USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010

(2) Auf Grund der durch Artikel 7 Nr. 14 und 15 i. V. m. Artikel 39 Abs. 9 des Jahressteuergesetzes 2009 - JStG 2009 - vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794, BStBl 2009 I S. 74) mit Wirkung vom 1. Januar 2010 geänderten §§ 18a, 18b UStG hat der Unternehmer die nach § 3a Abs. 2 UStG i. d. F. des Artikels 7 Nr. 2 JStG 2009 im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen, für die die Steuer in einem anderen Mitgliedstaat von einem dort ansässigen Leistungsempfänger geschuldet wird, in seiner Zusammenfassenden Meldung anzugeben und in den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken (§ 18 Abs. 1 bis 4 UStG) gesondert zu erklären. Dementsprechend sind im derartige nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § Satz 1 Nr. 2 ab 1. Januar 2010 in der Zeile 41 (Kennzahl - Kz - 21) gesondert anzugeben.