Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 2. Januar 2008 ( BStBl 2008 I S. 26), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 23. Juli 2013 ( BStBl 2013 I S. 933) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
Nummer 1 der Regelung zu § 8 wird wie folgt gefasst:
„Die Frage des Wohnsitzes ist bei Ehegatten/Lebenspartnern und sonstigen Familienangehörigen für jede Person gesondert zu prüfen. Personen können aber über einen Familienangehörigen einen Wohnsitz beibehalten. Ein Ehegatte/Lebenspartner, der nicht dauernd getrennt lebt, hat seinen Wohnsitz grundsätzlich dort, wo seine Familie lebt (BFH-Urteil vom 6.2.1985,
Nummer 2.3 der Regelung zu § 37 wird wie folgt gefasst:
2.3
„Erstattungsanspruch bei der Einkommensteuer
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