Hiermit übersendet das BMF die in der Sitzung AO IV/94 beschlossene Fassung der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 1994.
Steuererklärungen und Meldungen von Auslandsbeteiligungen für das Kalenderjahr 1994, Vermögensteuererklärungen, Erklärungen zur Hauptfeststellung des Einheitswerts der wirtschaftlichen Einheit des Betriebsvermögens und zur gesonderten Feststellung des Vermögens von Gemeinschaften auf den 1. Januar 1995 sowie Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des gemeinen Werts nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften auf den 31. Dezember 1994
Fristverlängerungen
(1) Für das Kalenderjahr 1994 sind die Erklärungen
zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung und zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges,
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