Der BFH hatte mit Urteil vom 2. Juli 2014,
Aus der Praxis sind Fragen zur Handhabung der Vereinfachungsregelung gestellt worden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 14.12.2018, III C 3 - S 7117-j/18/10002 (2018/1031145), BStBl 2018 I Seite xxx, geändert worden ist, Abschnitt 12.13 Absatz 8 wie folgt gefasst:
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