Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 ( BGBl. 2011 Teil I Seite
Inhaltsübersicht
1. | Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und Absatz 2 EStG) | |
1.1 | Allgemeines | |
1.2 | Höhe der Entfernungspauschale | |
1.3 | Höchstbetrag von 4 500 Euro | |
1.4 | Maßgebende Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte | |
1.5 | Fahrgemeinschaften | |
1.6 | Benutzung verschiedener Verkehrsmittel | |
1.7 | Mehrere Wege an einem Arbeitstag | |
1.8 | Mehrere Dienstverhältnisse | |
1.9 | Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf die Entfernungspauschale | |
2. | Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG) | |
3. | Behinderte Menschen | |
4. | Abgeltungswirkung der Entfernungspauschalen | |
5. | Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 Satz 2 EStG | |
5.1 | Allgemeines | |
5.2 | Höhe der pauschalierbaren Zuschüsse | |
6. | Anwendungsregelung |
Zur Ermittlung der Entfernungspauschalen wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:
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