Es wurde die Frage gestellt, ob bei Bewirtschaftung aller Konzernkantinen durch eine eigene Konzerntochtergesellschaft (Konzern-Caterer) für die Abgabe von Mahlzeiten an die AN als Bemessungsgrundlage für die USt die Sachbezugswerte angesetzt werden können und ggf. ob eine Bezahlung der AN des Konzern-Caterers nach dem
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