Zur ertragsteuerlichen Behandlung der Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse in der Landwirtschaft gilt unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgendes: Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ist nach den BFH-Entscheidungen vom 17. Mai 1990, |
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