Nach dem Inhalt des BMF-Schreibens v. 9. 7. 1993 S 2134 führen Nebenkosten eines in vollem Umfang unentgeltlichen Erwerbs einzelner WG im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge weder zu Anschaffungskosten noch zu Werbungskosten; dies gilt auch dann, wenn das WG aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters in das Sonderbetriebsvermögen eines anderen Gesellschafters derselben PersGes übertragen wird.
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