Der BdF kommt zurück auf sein Schreiben vom 13. Mai 1993 und nimmt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu den Fragen zur Anwendung des § 10 Abs. 2 Satz 2 und des § 52 Abs. 13 a Satz 4 EStG wie folgt Stellung:
Die Regelungen des BdF-Schreibens vom 19. Mai 1993 (BStBl 1993 I S. 406) sind entsprechend den Regelungen für Einzelpersonen auch bei Personengesellschaften anzuwenden. Ausnahme- und Billigkeitsregelungen nur für Personengesellschaften sind nicht vorgesehen.
Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG stellt nicht darauf ab, ob ein begünstigtes Wirtschaftsgut von einem oder von mehreren Steuerpflichtigen angeschafft oder hergestellt wird. Da es auf die Person des Versicherungsnehmers oder auf die versicherte Person nicht ankommt, kann auch eine Personengesellschaft ein begünstigtes Wirtschaftsgut unter Einsatz von Lebensversicherungsansprüchen steuerbegünstigt finanzieren, wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a EStG und des BdF-Schreibens vom 19. Mai 1993 erfüllt sind.
Testen Sie "Beratungsschwerpunkte Unternehmenskauf Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|