Die Frage nach der steuerrechtlichen Behandlung der noch nicht in eine Gesellschaftsform des bundesdeutschen Rechts umgewandelten ZBE beantwortet das BdF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt:
Da das Landwirtschaftsanpassungsgesetz in der Neufassung vom 3. Juli 1991 (BStBl 1991 I S. 1418) die kooperativen Einrichtungen, die juristische Personen sind und zu denen auch die ZBE gehören, den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (
ZBE werden steuerlich wie die
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