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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Abschnitt 4.14.5 Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 -
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird im zweiten Spiegelstrich die Angabe „Doppelbuchstaben aa bis gg” durch die Angabe „Doppelbuchstabe aa bis hh” ersetzt.
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