Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für den Erlaß von Lohnsteuer-Haftungs- und Lohnsteuer-Nachforderungsbescheiden folgendes:
Wurde nach einer ergebnislosen Lohnsteuer-Außenprüfung der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben, steht nach den BFH-Urteilen vom 15. Mai 1992 -
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