Sehr geehrte Damen und Herren,
mit den oben angeführten Schreiben haben Sie um eine rasche Beantwortung von Fragen bzw. um Erläuterung der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung gebeten, die zur Umsetzung der Investmentsteuerreform erforderlich seien. Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder beantworte ich Ihre Fragen und Petita wie folgt:
Es besteht kein allgemeiner Grundsatz, dass die Entrichtungspflichtigen auf Daten von Finanzinformationsdienstleistern (z. B. von WM-Datenservice) vertrauen dürften. Wenn sich ein Entrichtungspflichtiger im Kapitalertragsteuerabzugsverfahren eines Finanzinformationsdienstleisters bedient, muss er sich dessen Verhalten zurechnen lassen und ggf. für einen unterlassenen Kapitalertragsteuerabzug haften.
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