Nach dem BMF-Schreiben vom 16. August 2000 ( BStBl 2000 I S. 1218) können Versicherungsunternehmen Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Die Anwendbarkeit dieser Pauschalregelung ist zeitlich begrenzt (vgl. BMF-Schreiben vom 12. Juli 2005, BStBl 2005 I S. 819, vom 9. September 2009, BStBl 2009 I S. 930, und vom 4. November 2013, BStBl 2013 I S. 1332).
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Anwendbarkeit der Pauschalregelung zur Abzinsung von Schadenrückstellungen der Versicherungsunternehmen nochmals verlängert. Randnummer 15 des BMF-Schreibens vom 16. August 2000 (a. a. O.) wird wie folgt gefasst:
„III. Zeitlichen Anwendung
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