Die Bundesregierung hat am 2. September 1993 den Entwurf eines Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, in § 40 a Abs. 2 und 4 EStG die Arbeitslohngrenzen für die Pauschalierung der Lohnsteuer bei Teilzeitbeschäftigten an die Regelung anzugleichen, die für die Sozialversicherungsfreiheit nach § 18 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch maßgebend ist. Danach erhöhen sich für 1993 die Monats- und Wochenlohngrenzen nach § 40 a Abs. 2 Satz 2 EStG von 520 DM auf 530 DM bzw. von 120 DM auf 123,66 DM und die Stundenlohngrenze nach § 40 a Abs. 4 EStG von 18 DM auf 18,55 DM.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestehen keine Bedenken, die neuen Grenzen schon jetzt zu beachten.
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