Die EG-Kommission hat ein Hauptprüfverfahren nach Artikel 93 Abs. 2 EWG-Vertrag eröffnet, in dem geprüft werden soll, ob die Gewährung von Investitionszulagen in dem im Investitionszulagengesetz 1991 bezeichneten Umfang mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist. Das Verfahren betrifft u.a. den Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der nach dem 31. Dezember 1991 und vor dem 1. Juli 1992 entsteht, soweit hierfür eine Investitionszulage von mehr als 8 v.H. beantragt wird.
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