Es wurde um umsatzsteuerrechtliche Beurteilung des Nutzungsentgelts für den „Grünen Punkt” gebeten. DSD berechnet aufgrund eines Zeichennutzungsvertrags für das Zeichen „Grüner Punkt” seinen Lizenznehmern (Produktherstellern) das Nutzungsentgelt (Finanzierungsbeitrag) mit einem Steuersatz von 15 v. H. Die Lizenznehmer stellen ihrerseits die Nutzungsgebühr ihren Kunden/Abnehmern in Rechnung. Bei Unternehmen die Waren herstellen, die generell dem ermäßigten Steuersatz von 7 v. H. unterliegen, stellte sich die Frage, ob die Entrichtung des Nutzungsentgelts als Nebenleistung zur Warenlieferung anzusehen und somit ebenfalls ermäßigt zu besteuern ist.
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